Mendelsche Gesetze

Erstes Mendelsches Gesetz (Uniformitätsgesetz)

  • Kreuzt man zwei Rassen einer Art, die sich nur in einem Merkmal unterscheiden und reinerbig sind, so sind alle Nachkommen der F1-Generation uniform (einheitlich).

Zweites Mendelsches Gesetz (Spaltungsgesetz)

  • Kreuzt man die Angehörigen der F1-Generation, so treten in der F2-Generation beim dominant-rezessiven Erbgang auch wieder die Merkmale der Ausgangsgeneration auf. Bei einem intermediären Erbgang erfolgt eine Merkmalsausprägung, die weder dem Merkmal des mütterlichen noch des väterlichen Organismus entspricht, sondern eine neue mittlere Stellung einnimmt.

Drittes Mendelsches Gesetz

  • Kreuzt man Rassen, die sich in mehreren Merkmalsausprägungen unterscheiden, so treten in der ersten und zweiten Filialgeneration neue Zusammenstellungen von Merkmalen auf, sofern diese Eigenschaften durch unterschiedliche Gene repräsentiert werden.

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