Dissoziationskonstante und Dissoziationsgrad

Bemerkungen

  • Schwache Elektrolyten liegen in einer wässrigen Lösung nur teilweise in Ionen dissoziiert vor. 
  • Die Dissoziation ist eine Gleichgewichtsreaktion, so dass sich auch für sie über das Massenwirkungsgesetz eine Gleichgewichtskonstante, hier als Dissoziationskonstante Kc bezeichnet, berechnen lässt.
  • Der Dissoziationsgrad a ist definiert als Quotient der Stoffmenge x in Mol, die in Ionen dissoziiert vorliegt, zur gesamten gelösten Stoffmenge a in Mol.


 

a : Dissoziationsgrad [1]
x : In Ionen dissoziierte Stoffmenge [mol]
a : Gesamtstoffmenge [mol]
  • Das Ostwaldsche Verdünnungsgesetz (entdeckt 1889) beschreibt das Verhältnis zwischen Dissoziationsgrad a und Dissoziationskonstante Kc. Es lautet:


 

Kc : Dissoziationskonstante [mol]
a : Dissoziationsgrad [1]
c0 : Ausgangskonzentration [mol]
  • Verdünnt man eine Lösung eines schwachen Elektrolyten, oder erhöht man die Temperatur, so nimmt der Dissoziationsgrad a zu. Bei unendlicher Verdünnung nähert er sich dem Wert 1.

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