Voraussetzungen für maßanalytische Bestimmungen
- Die Reaktion muss schnell, quantitativ und in eindeutiger Weise ablaufen.
- Es muss möglich sein, eine geeignete Maßlösung herzustellen; d.h. eine Reagenzlösung, deren Konzentration genau bekannt ist bzw. sich genau bestimmen lässt.
- Der Punkt, an dem ein der Menge zu bestimmenden Stoffes entsprechendes Volumen an Maßlösung verbraucht ist, der Äquivalenzpunkt, muss deutlich erkennbar sein.
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