Gefrierpunktserniedrigung und Siedepunktserhöhung

Bemerkungen

  • Im Vergleich zum reinen Lösungsmittel zeigen Lösungen stets
    • einen osmotischen Druck
    • eine Gefrierpunktserniedrigung
    • eine Siedepunktserhöhung
  • Die Größen dieser Effekte sind nach dem Raoultschen bzw. Beckmannschen Gesetz proportional zur Menge des gelösten Stoffes. Es gilt:

    Dt : Gefrierpunktserniedrigung oder Siedepunkterhöhung in °C oder K
    E : Lösungsmittelabhängiger Proportionalitätsfaktor
    cm : Konzentration des gelösten Stoffes in Mol pro 1000 g Lösungsmittel
 
  • Der Proportionalitätsfaktor E ist eine Konstante des Lösungsmittels und nicht vom gelösten Stoff abhängig. Diese Tatsache macht man sich in der Ebullioskopie bzw. Kryoskopie zur experimentellen Bestimmung der Molmasse eines Stoffs zu Nutze. Kennt man die eingewogene Menge eines Stoffs und die dadurch ausgelöste Veränderung des Schmelz- bzw. Siedepunkts, kann man daraus die Anzahl der in der Lösung befindlichen Teilchen und deren Molgewicht berechnen.
  • Da Δt von der Anzahl gelöster Mole, also der Teilchenzahl abhängt, ist es abhängig davon, ob ein Stoff als Molekül oder dissoziiert in Ionen in Lösung geht. Daher muss bei Elektrolytlösungen das Ausmaß der Dissoziation, der Dissoziationsgrad α, berücksichtigt werden. Es gilt:


  • Bei starker Verdünnung kann für viele 1:1-Elektrolyten, wie z.B. NaCl, eine vollständige Dissoziation (α = 1) angenommen werden.

 

Lösungsmittel Gefrierpunktserniedrigung (K · kg · mol-1) Siedepunktserhöhung (K · kg · mol-1)
Wasser 1,860 0,511
Ethanol 7,30  
Benzol 5,12  

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