INCI-Liste
1, 2,
3, 4, 5,
6, 7, 8, 9, A,
B, C, D,
E, F, G,
H, I, J,
K, L, M,
N, O, P,
Q, R, S,
T, U, V,
W, X, Y,
Z
Bemerkungen
- INCI steht für "International Nomenclature of Cosmetic Ingredients".
Es handelt sich um eine in vielen Staaten, einschließlich der gesamten
Europäischen Union, gültige und verpflichtende Deklaration von
Inhaltstoffen in Kosmetika.
- Pflanzlichen Inhaltsstoffe werden in lateinischer Sprache angegeben,
basierend auf dem System des schwedischen Naturforschers Carl von Linné.
- Ebenso werden sogenannte "alltägliche Stoffe" auf lateinisch,
oder alternativ in englischer Sprache deklariert.
- Andere Substanzen werden ausschließlich mit ihrem englischen Namen
angegeben.
- Die Reihenfolge, in der die Inhaltstoffe eines Produktes angegeben sind,
entspricht ihren prozentualen Anteilen an der Zusammensetzung der Rezeptur.
Der Stoff mit dem größten Anteil steht am Anfang, der mit dem geringsten
am Ende der Deklaration.
- Im INCI-System wird nicht nur die Vereinheitlichung der Bezeichnungen
geregelt, sondern es werden auch bestimmte Anforderungen bezüglich der
Sicherheit der enthaltenen Substanzen festgelegt: So soll ein Mittel nicht
nur beim sachgemäßen Gebrauch, sondern auch bei einer vorhersehbaren
falschen Verwendung unschädlich sein.
- So wird z.B. für das Verschlucken von aufgetragenem Lippenstift die
gesundheitliche Unbedenklichkeit gefordert, da diese
"Fehlanwendung" abzusehen ist. Wird jedoch z.B.
Nagellack-Entferner geschluckt, so besteht keine Garantie von Seiten des
Herstellers auf das Ausbleiben von Gesundheitsschäden.
|