Sicherheitsdatenblatt
Rechtsgrundlage
- § 14 GefStoffV und EG-Richtlinie
Definition
- Bezeichnung für ein Dokument, das umfassend über alle Eigenschaften und
Gefahren eines Gefahrstoffes informiert.
Bemerkungen
- Wer als Hersteller gefährliche Stoffe oder Zubereitungen an
berufsmäßige Verwender liefert, muss spätestens bei der ersten Lieferung
des Stoffes ein Sicherheitsdatenblatt mitliefern.
- Dies gilt nicht für die Abgabe an Privatpersonen.
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