Voraussetzungen für gravimetrische Bestimmungen
- Die Ausfällung des zu bestimmenden Stoffs muss quantitativ erfolgen. Der in der Lösung verbleibende Rest muss zu vernachlässigen sein.
- Der Niederschlag muss eine konstante und bekannte stöchiometrische Zusammensetzung aufweisen. Evtl. muss eine primäre Fällungsform erst durch Trocknen bzw. Glühen in eine stöchiometrische eindeutig
zusammengesetzte Wägeform überführt werden.
- Der Niederschlag muss sich genau auswiegen lassen, d.h. er darf sich auf der Waage nicht verändern.
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