Voraussetzungen für maßanalytische Bestimmungen

  • Die Reaktion muss schnell, quantitativ und in eindeutiger Weise ablaufen.
  • Es muss möglich sein, eine geeignete Maßlösung herzustellen; d.h. eine Reagenzlösung, deren Konzentration genau bekannt ist bzw. sich genau bestimmen lässt.
  • Der Punkt, an dem ein der Menge zu bestimmenden Stoffes entsprechendes Volumen an Maßlösung verbraucht ist, der Äquivalenzpunkt, muss deutlich erkennbar sein.

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