Binäre Nomenklatur

Definition

  • Bezeichnung für die international übliche Nomenklatur der Taxonomie der Pflanzen, Tiere und Mineralien, bei der sich der Name der Art stets aus zwei Wörtern zusammensetzt.

Bemerkungen

  • Das erste Wort ist stets ein (latinisiertes) Substantiv und wird groß geschrieben. Es bezeichnet die Gattung, in die der Organismus eingeordnet ist, z.B. Escherichia.
  • Das zweite Wort wird Epitheton genannt (Epitheton [griech.] = "Beiwort"). Es ist meist ein (lateinisches oder latinisiertes) Adjektiv, das die Art kennzeichnet, z.B. coli.
  • Der systematische Name des verwendeten Beispielorganismus lautet somit: Escherichia coli.
  • Der Gattungsname kann, soweit er im Zusammenhang eindeutig ist, durch den großgeschriebenen Anfangsbuchstaben mit angehängtem Punkt, also z.B. E. ersetzt werden. Daher ist auch die Bezeichnung E. coli korrekt.
  • Die Bezeichnungen der Art sollten gemäß der Empfehlung der IAPT kursiv geschrieben werden. Höhere taxonomischen Klassen (z.B. Familie etc.) werden meist nicht kursiv dargestellt.
  • Oft findet man hinter den lateinischen Artbezeichnungen noch - in Großbuchstaben oder Kapitälchen - den Namen des Autors der Benennung sowie die Jahresangabe der Erstveröffentlichung.

Geschichtliches

  • Die binäre Nomenklatur wurde vom schwedischen Naturforscher Carl von Linné (1707 - 1778) eingeführt.
    • Bereits seit der ersten Version seiner "Systema naturae" 1735 bemühte er sich um eine einfache und systematische Klassifizierung der Organismen.
    • In seinem Werk "Philosophia botanica" von 1751 beschreibt er die binäre Nomenklatur erstmalig.
    • Als Geburtsjahr seiner - nunmehr ausgereiften - binären Nomenklatur gilt jedoch das Jahr 1753, in dem er mit der Veröffentlichung seiner "Species plantarum" diese erstmalig konsequent (allerdings nur auf Pflanzen) anwendet. In die Zoologie führt Linné die binäre Nomenklatur erst 1758 mit der zehnten Auflage der "Systema naturae" ein.
  • Der Name leitet sich ab von binarius [lat.] = "zwei Stück enthaltend" und nomenclatura [lat.] = "Namensverzeichnis".

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