Verschreibungspflicht

Bemerkungen

  • Die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln wird durch das Arzneimittelgesetz geregelt.
  • §48 AMG schreibt dabei eine Verschreibung vor für:
    • Arzneimittel, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch die Gesundheit von Mensch oder Tier gefährden können, wenn sie ohne ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Überwachung angewendet werden.
    • Arzneimittel, die häufig in erheblichem Umfang missbräuchlich verwendet werden und dadurch die Gesundheit gefährden.
  • §49 AMG stellt außerdem unter eine Verschreibungspflicht:
    • Alle neu eingeführten Arzneimittel mit unbekannten Wirkstoffen oder bisher unbekannten Kombinationen.
      • Diese Arzneimittel sind automatisch für 5 Jahre rezeptpflichtig, in Ausnahmefällen kann die Frist auf 3 Jahre verkürzt werden.
      • Eine Verlängerung der Verschreibungspflicht über 5 Jahre hinaus tritt ein, wenn nach dieser Zeit das Risiko des Arzneimittels noch nicht sicher beurteilt werden kann.
 

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