Verschreibungspflicht
Bemerkungen
  - Die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln wird durch das
    Arzneimittelgesetz geregelt.
 
  - §48 AMG schreibt dabei eine Verschreibung vor für:
    
      - Arzneimittel, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch die Gesundheit von
        Mensch oder Tier gefährden können, wenn sie ohne ärztliche,
        zahnärztliche oder tierärztliche Überwachung angewendet werden.
 
      - Arzneimittel, die häufig in erheblichem Umfang missbräuchlich
        verwendet werden und dadurch die Gesundheit gefährden.
 
     
   
  - §49 AMG stellt außerdem unter eine Verschreibungspflicht:
    
      - Alle neu eingeführten Arzneimittel mit unbekannten Wirkstoffen oder
        bisher unbekannten Kombinationen.
        
          - Diese Arzneimittel sind automatisch für 5 Jahre rezeptpflichtig,
            in Ausnahmefällen kann die Frist auf 3 Jahre verkürzt werden.
 
          - Eine Verlängerung der Verschreibungspflicht über 5 Jahre hinaus
            tritt ein, wenn nach dieser Zeit das Risiko des Arzneimittels noch
            nicht sicher beurteilt werden kann.
 
         
       
     
   
 
 
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