Verschreibungspflicht
Bemerkungen
- Die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln wird durch das
Arzneimittelgesetz geregelt.
- §48 AMG schreibt dabei eine Verschreibung vor für:
- Arzneimittel, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch die Gesundheit von
Mensch oder Tier gefährden können, wenn sie ohne ärztliche,
zahnärztliche oder tierärztliche Überwachung angewendet werden.
- Arzneimittel, die häufig in erheblichem Umfang missbräuchlich
verwendet werden und dadurch die Gesundheit gefährden.
- §49 AMG stellt außerdem unter eine Verschreibungspflicht:
- Alle neu eingeführten Arzneimittel mit unbekannten Wirkstoffen oder
bisher unbekannten Kombinationen.
- Diese Arzneimittel sind automatisch für 5 Jahre rezeptpflichtig,
in Ausnahmefällen kann die Frist auf 3 Jahre verkürzt werden.
- Eine Verlängerung der Verschreibungspflicht über 5 Jahre hinaus
tritt ein, wenn nach dieser Zeit das Risiko des Arzneimittels noch
nicht sicher beurteilt werden kann.
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