Wartezeit
Definition
- Wartezeit ist die Zeit, innerhalb der bei bestimmungsgemäßer Anwendung
von Arzneimitteln
bei Tieren mit Rückständen nach Art und Menge nicht unbedenklicher Stoffe,
insbesondere in solchen Mengen, die festgesetzte Höchstmengen
überschreiten, in den Lebensmitteln gerechnet werden muss, die von den
behandelten Tieren gewonnen werden, einschließlich einer angemessenen
Sicherheitsspanne.
Bemerkungen
- Grundlage der obigen Definition ist § 4 Abs. 12 AMG.
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