Chondroprotektiva

Definition

  • Bezeichnung für Substanzen die gemäß ihrer Bezeichnung die natürliche Knorpelsubstanz schützen sollen. Meist wird dies so gemeint, dass sie den weiteren Abbau des Knorpels bei Arthrose verhindern und z.T. sogar den Aufbau neuen Knorpels fördern sollen.

Bemerkungen

  • Die Studienlage zur Wirksamkeit von Chondroprotektiva ist noch immer relativ dünn.
    • In aktuellen Studien wird der Effekt der längerfristigen Schmerzreduktion bei leichten arthrosebedingten Schmerzen meist als vergleichbar mit Placebo angegeben.
    • Bei moderaten bis schweren arthrosebedingten Schmerzen wird die Schmerzreduktion meist als schwach, aber signifikant besser als Placebo  bewertet - aber wiederum deutlich schlechter als unter einer Behandlung mit z.B. Celecoxib.
    • Hinsichtlich des weiteren Verlusts an Knorpelsubstanz konnten in einer Langzeitstudie über 18 Monate keine signifikanten Unterschiede zwischen den nachfolgenden Behandlungsregimes festgestellt werden:
      • 1500 mg/d Glucosamin
      • 1200 mg/d Chrondroitinsulfat
      • 1500 mg/d Glucosamin mit 1200 mg Chrondroitinsulfat
      • 200 mg/d Celecoxib
      • Placebo.

Beispiele

Substanzen

  • Glucosamin
  • Chondroitinhydrochlorid
  • Chrondroitinsulfat

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