Chondroprotektiva
Definition
- Bezeichnung für Substanzen die gemäß ihrer Bezeichnung die natürliche
Knorpelsubstanz schützen sollen. Meist wird dies so gemeint, dass sie den
weiteren Abbau des Knorpels bei Arthrose verhindern und z.T. sogar den
Aufbau neuen Knorpels fördern sollen.
Bemerkungen
- Die Studienlage zur Wirksamkeit von Chondroprotektiva ist noch immer
relativ dünn.
- In aktuellen Studien wird der Effekt der längerfristigen
Schmerzreduktion bei leichten arthrosebedingten Schmerzen meist als vergleichbar mit Placebo angegeben.
- Bei
moderaten bis schweren arthrosebedingten Schmerzen wird die
Schmerzreduktion meist als schwach, aber
signifikant besser als Placebo bewertet - aber wiederum deutlich schlechter als unter einer
Behandlung mit z.B. Celecoxib.
- Hinsichtlich des weiteren Verlusts an
Knorpelsubstanz konnten in einer Langzeitstudie über 18 Monate keine signifikanten Unterschiede
zwischen den nachfolgenden Behandlungsregimes festgestellt werden:
- 1500 mg/d Glucosamin
- 1200 mg/d Chrondroitinsulfat
- 1500 mg/d Glucosamin mit 1200 mg
Chrondroitinsulfat
- 200 mg/d Celecoxib
- Placebo.
Beispiele
Substanzen
- Glucosamin
- Chondroitinhydrochlorid
- Chrondroitinsulfat
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