Notkompetenz des Rettungsassistenten / der Rettungsassistentin
Voraussetzungen
  - Ärztliche Hilfe ist nicht rechtzeitig erreichbar
  
 - Die durchgeführten Maßnahmen müssen zur unmittelbaren Abwehr von
    Gefahren für das Leben oder die Gesundheit des Patienten dringend
    erforderlich sein
  
 - Das gleiche Ziel kann nicht durch weniger invasive Maßnahmen erreicht
    werden (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit)
  
 - Die Hilfeleistung muss zumutbar sein
  
Maßnahmen
  - Punktion peripherer Venen
  
 - Applikation kristalloider Lösungen
  
 - Defibrillation mit
    Halbautomaten
  
 - Intubation ohne Relaxantien
  
 - Applikation folgender ausgewählter Medikamente:
    
  
 
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