Grenzprüfung auf Nickel in Polyolen

Durchführung

  • Die Bestimmung des Gehalts an Nickel erfolgt mittels der Atomabsorptionsspektroskopie.
  • Zur Herstellung der Untersuchungslösung werden 20,0 g Substanz in einer Mischung aus gleichen Volumenteilen verdünnter Essigsäure R und Wasser R gelöst.
  • Die Lösung wird mit dem gleichen Lösungsmittelgemisch zu 100,0 ml verdünnt.
  • 2,0 ml einer gesättigten Lösung von Ammoniumpyrrolidincarbodithioat R (etwa 10 g/l) und 10,0 ml Isobutylmethylketon R werden hinzugefügt.
  • Die Mischung wird 30 s lang, vor direktem Tageslicht geschützt, geschüttelt.
  • Nach Trennung der beiden Phasen wird die Isobutylmethylketon-Phase verwendet.
  • Als Referenzlösungen werden in gleicher Weise wie die Untersuchungslösung drei Lösungen hergestellt, wobei den 20,0 g Substanz jeweils 0,5, 1,0 und 1,5 ml Nickel-Lösung (10 ppm Ni) R zugesetzt werden.
  • Der Nullpunkt des Instruments wird mit Hilfe von Isobutylmethylketon R eingestellt, welches wie bei der Herstellung der Untersuchungslösung beschrieben, jedoch ohne Zusatz der Substanz behandelt wurde.
  • Die Absorption bei 232,0 nm wird unter Verwendung einer Nickel-Hohlkathodenlampe als Strahlungsquelle und einer Acetylen-Luft-Flamme gemessen.

Bedingung

  • Falls nichts anders vorgeschrieben ist, darf die Substanz höchstens 1 ppm Nickel enthalten.

 


   

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