Fluoreszenz
Definition
- Ungerichtete Abstrahlung elektromagnetischer
Wellen nach vorheriger Anregung.
Bemerkungen
- Die Wellenlänge, die bei der Fluoreszenz
emittiert wird ist meist größer, als die der Anregungsenergie
entsprechende.
- Sollten Anregungs- und
Fluoreszenzwellenlänge gleich sein, so spricht man von Resonanzfluoreszenz,
z.B. bei Natrium.
- Die für eine Anregung notwendige Zeit
beträgt ca. 10-15 - 10-14 sec.
- Die Emission findet in einem Bereich von ca.
10-8 bis 10-5 sec nach Ende der Anregung statt.
- Kann der angeregte Zustand länger erhalten
werden, findet die Lichtemission also später statt, so spricht man von Phosphoreszenz.
- Meist wird die aufgenommene Energie nicht
durch Lichtemission wieder abgegeben, sondern durch Abgabe der Energie in
mehreren kleineren Schritten als Wärme.
- Diese Art der Relaxation ist bei den meisten
Molekülen schneller, als die Energieabgabe durch Fluoreszenz und
konkurriert auch bei fluoreszierenden Molekülen.
Voraussetzungen
- Absorption von Licht
- Behinderte Energieabgabe auf dem
alternativen Relaxationsweg (z.B. bei sehr starren Molekülen, die so die
eingestrahlte Energie nicht über Schwingungsenergie (= Wärme) abgeben
können)
|