Fluoreszenz

Definition

  • Ungerichtete Abstrahlung elektromagnetischer Wellen nach vorheriger Anregung.

Bemerkungen

  • Die Wellenlänge, die bei der Fluoreszenz emittiert wird ist meist größer, als die der Anregungsenergie entsprechende.
  • Sollten Anregungs- und Fluoreszenzwellenlänge gleich sein, so spricht man von Resonanzfluoreszenz, z.B. bei Natrium.
  • Die für eine Anregung notwendige Zeit beträgt ca. 10-15 - 10-14 sec.
  • Die Emission findet in einem Bereich von ca. 10-8 bis 10-5 sec nach Ende der Anregung statt. 
  • Kann der angeregte Zustand länger erhalten werden, findet die Lichtemission also später statt, so spricht man von Phosphoreszenz.
  • Meist wird die aufgenommene Energie nicht durch Lichtemission wieder abgegeben, sondern durch Abgabe der Energie in mehreren kleineren Schritten als Wärme.
  • Diese Art der Relaxation ist bei den meisten Molekülen schneller, als die Energieabgabe durch Fluoreszenz und konkurriert auch bei fluoreszierenden Molekülen.

Voraussetzungen

  • Absorption von Licht
  • Behinderte Energieabgabe auf dem alternativen Relaxationsweg (z.B. bei sehr starren Molekülen, die so die eingestrahlte Energie nicht über Schwingungsenergie (= Wärme) abgeben können)

 


 

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