Fluoreszenz
Definition
  - Ungerichtete Abstrahlung elektromagnetischer
    Wellen nach vorheriger Anregung.
 
 
Bemerkungen
  - Die Wellenlänge, die bei der Fluoreszenz
    emittiert wird ist meist größer, als die der Anregungsenergie
    entsprechende.
 
  - Sollten Anregungs- und
    Fluoreszenzwellenlänge gleich sein, so spricht man von Resonanzfluoreszenz,
    z.B. bei Natrium.
 
  - Die für eine Anregung notwendige Zeit
    beträgt ca. 10-15 - 10-14 sec.
 
  - Die Emission findet in einem Bereich von ca.
    10-8 bis 10-5 sec nach Ende der Anregung statt. 
 
  - Kann der angeregte Zustand länger erhalten
    werden, findet die Lichtemission also später statt, so spricht man von Phosphoreszenz.
 
  - Meist wird die aufgenommene Energie nicht
    durch Lichtemission wieder abgegeben, sondern durch Abgabe der Energie in
    mehreren kleineren Schritten als Wärme.
 
  - Diese Art der Relaxation ist bei den meisten
    Molekülen schneller, als die Energieabgabe durch Fluoreszenz und
    konkurriert auch bei fluoreszierenden Molekülen.
 
 
Voraussetzungen
  - Absorption von Licht
 
  - Behinderte Energieabgabe auf dem
    alternativen Relaxationsweg (z.B. bei sehr starren Molekülen, die so die
    eingestrahlte Energie nicht über Schwingungsenergie (= Wärme) abgeben
    können)
 
 
  
 
  
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