Ablesbarkeit (Waage)
Definition
- Die Ablesbarkeit (d) einer Waage bezeichnet den kleinsten ablesbaren Gewichtswert der Gewichtsanzeige.
Bemerkungen
- Bei elektronischen Waagen ist die Ablesbarkeit identisch mit dem kleinsten
Ziffernschritt der Digitalanzeige, bei mechanischen Waagen mit der Einteilung der Skalenscheibe oder
der Teilung an einer Leuchtbildwaage.
- Bei geeichten Waagen ist die Ablesbarkeit (d) z.T. genauer, als der Eichwert
(e). Hier ist zu beachten, dass die dann angezeigte Genauigkeit nicht mehr
geeicht ist, also nicht den Kriterien der Eichung unterliegt. Aus diesem
Grund ist sind die nicht mehr geeichten Teile des Gewichtswerts häufig
schraffiert oder eingeklammert angegeben. Bei geeichten Waagen der Klassen I
und II besteht sogar eine Pflicht für diese Markierung auf der Waage selbst
sowie bei evtl. Ausdrucken.
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