Eichwert (Waage)
Definition
- Der Eichwert (e) ist das Maß für die Eichtoleranz einer Waage.
Bemerkungen
- Aus dem Eichwert und der Klasse der Waage lassen sich die Fehlergrenzen der Waage
berechnen.
- Bei geeichten Waagen versteht man unter der Fehlergrenze die maximal zulässige
Abweichung des angezeigten Gewichtswertes vom tatsächlichen des
Eichnormals.
- Die bei der Eichung zu Grunde gelegten Fehlergrenzen (Eichtoleranzen) sind
lastabhängig. Zu beachten ist außerdem, dass auf geeichten Waagen nur
Gewichte oberhalb der Mindestlast - sofern die Eichung für den aktuellen
Wägevorgang wirksam sein soll - abgewogen werden dürfen.
- Der kleinste verwendete Eichwert beträgt 0,001 g (1 mg).
- Eichfähige Waagen werden in vier Genauigkeitsklassen eingeteilt:
- Klasse I (Feinwaage)
- Klasse II (Präzisionswaage)
- Klasse III (Handelswaage)
- Klasse IV (Grobwaage)
- Grobwaagen sind nur für einige spezielle Verwendungen zulässig, üblicherweise muss (mindestens) eine Waage der Klasse III (Handelswaage) eingesetzt werden.
- Bei der Auswahl einer geeigneten geeichten Waage muss stets auch die Mindestlast
beachtet werden.
Fehlergrenzen in Abhängigkeit von der Belastung (m) der einzelnen
Genauigkeitsklassen
0 e ≤ m ≤ 50000 e |
0 e ≤ m ≤ 5000 e |
0 e ≤ m ≤ 500 e |
0 e ≤ m ≤ 50 e |
50000 e < m ≤ 200000 e |
5000 e < m ≤ 20000 e |
500 e < m ≤ 2000 e |
50 e < m ≤ 200 e |
200000 e < m |
20000 e < m ≤ 100000 e |
2000 e < m ≤ 10000 e |
200 e < m ≤ 1000 e |
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