Nebenwirkung

Definition

  • Nebenwirkungen sind die beim bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Arzneimittels auftretenden schädlichen unbeabsichtigten Reaktionen.

Bemerkungen

  • Grundlage der obigen Definition ist § 4 Abs. 13 AMG. In Anlehnung an diesen Abschnitt des Arzneimittelgesetzes sind:
    • Schwerwiegende Nebenwirkungen
      • Schwerwiegende Nebenwirkungen sind Nebenwirkungen, die tödlich oder lebensbedrohend sind, eine stationäre Behandlung oder eine Verlängerung einer stationären Behandlung erforderlich machen, zu bleibender oder schwerwiegender Behinderung, Invalidität, kongenitalen Anomalien oder Geburtsfehlern führen.
        • Für Arzneimittel, die zur Anwendung an Tieren bestimmt sind, sind schwerwiegend auch solche Nebenwirkungen, die ständig auftretende oder lang anhaltende Symptome hervorrufen.
    • Unerwartete Nebenwirkungen
      • Unerwartete Nebenwirkungen sind Nebenwirkungen, deren Art, Ausmaß oder Ausgang von der Packungsbeilage des Arzneimittels abweichen.

 

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