Apoenzym

Definition

  • Bezeichnung für den Proteinanteil solcher Enzyme, die zur Entfaltung ihrer katalytischen Wirksamkeit eines weiteren, nicht proteinogenen Faktors (Coenzym, prosthetische Gruppe, Cofaktor im engeren Sinne) bedürfen.

Bemerkungen

  • Durch das Zusammenkommen mit dem entsprechenden Coenzym, der prosthetischen Gruppe etc. wird das Apoenzym zum sogenannten Holoenzym vervollständigt.

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