Apoenzym
Definition
- Bezeichnung für den Proteinanteil solcher Enzyme, die zur Entfaltung
ihrer katalytischen Wirksamkeit eines weiteren, nicht proteinogenen Faktors
(Coenzym, prosthetische Gruppe, Cofaktor im engeren Sinne) bedürfen.
Bemerkungen
- Durch das Zusammenkommen mit dem entsprechenden Coenzym, der
prosthetischen Gruppe etc. wird das Apoenzym zum sogenannten Holoenzym
vervollständigt.
|