Infrarot-Strahlung
Definition
- Elektromagnetische Strahlung mit Wellenlängen
(Vakuum) von etwa 0,8 bis 500 µm.
Bemerkungen
- Infrarote Strahlung beginnt um "unteren Ende" des sichtbaren
Bereichs, also bei Wellenlängen ab 800 nm, und geht am anderen Ende
fließend in den Mikrowellenbereich über.
- Die Strahlungsenergie infraroter Strahlung beträgt ca. zwischen 0,24
kJ·mol-1 für die langwellige Grenze und 160 kJ·mol-1
für die kurzwellige Grenze des Bereichs.
- Aus praktischen Gründen wird der IR-Bereich in drei Subtypen unterteilt:
- Naher IR-Bereich (NIR)
- Dieser Spektralbereich schließt sich direkt an den sichtbaren
Bereich an. Betrachtet man die Wellenlängen, so liegen sie über
denen der Farbe Rot.
- Die Wellenlängen betragen ca. 0,8 µm bis 2,5 µm.
- Analytische Bedeutung findet dieses Spektralband im Rahmen der NIR-Spektroskopie.
- Mittlerer IR-Bereich (IR, MIR)
- Mit Wellenlängen zwischen 2,5 µm und 50 µm stellt dieser
Spektralbereich den analytisch wichtigsten Teil des IR-Bereichs
dar.
- Er wird in der IR-Spektroskopie
benutzt.
- Ferner IR-Bereich (FIR)
- Mit Wellenlängen von etwa 50 µm bis 500 µm liegt dieser Bereich
an der Grenze zu den Mikrowellen.
- Die Energie der Strahlung ist bereits relativ gering und führt
eher zu Molekülrotationen als zu Molekülschwingungen.
- Analytisch ist der Bereich bislang ohne Bedeutung.
Strahlungsbereiche
780 - 1.000 nm |
1.400 - 3.000 nm |
3.000 - 1.000.000 nm |
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