Infrarot-Strahlung

Definition

  • Elektromagnetische Strahlung mit Wellenlängen (Vakuum) von etwa 0,8 bis 500 µm.

Bemerkungen

  • Infrarote Strahlung beginnt um "unteren Ende" des sichtbaren Bereichs, also bei Wellenlängen ab 800 nm, und geht am anderen Ende fließend in den Mikrowellenbereich über.
  • Die Strahlungsenergie infraroter Strahlung beträgt ca. zwischen 0,24 kJ·mol-1 für die langwellige Grenze und 160 kJ·mol-1 für die kurzwellige Grenze des Bereichs.
  • Aus praktischen Gründen wird der IR-Bereich in drei Subtypen unterteilt:
    • Naher IR-Bereich (NIR)
      • Dieser Spektralbereich schließt sich direkt an den sichtbaren Bereich an. Betrachtet man die Wellenlängen, so liegen sie über denen der Farbe Rot.
      • Die Wellenlängen betragen ca. 0,8 µm bis 2,5 µm.
      • Analytische Bedeutung findet dieses Spektralband im Rahmen der NIR-Spektroskopie.
    • Mittlerer IR-Bereich (IR, MIR)
      • Mit Wellenlängen zwischen 2,5 µm und 50 µm stellt dieser Spektralbereich den analytisch wichtigsten Teil des IR-Bereichs dar.
      • Er wird in der IR-Spektroskopie benutzt.
    • Ferner IR-Bereich (FIR)
      • Mit Wellenlängen von etwa 50 µm bis 500 µm liegt dieser Bereich an der Grenze zu den Mikrowellen.
      • Die Energie der Strahlung ist bereits relativ gering und führt eher zu Molekülrotationen als zu Molekülschwingungen.
      • Analytisch ist der Bereich bislang ohne Bedeutung.

Strahlungsbereiche

Bezeichnung Wellenlängen
IRA 780 - 1.000 nm
IRB 1.400 - 3.000 nm
IRC 3.000 - 1.000.000 nm
 

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