Trockensäfte
Übersicht
Medizin
Anwendung
- Die Lagerbedingungen und Aufbrauchfristen für den zubereiteten Saft sind
streng einzuhalten. Meist ist eine Lagerung im Kühlschrank erforderlich,
wobei dann die Aufbrauchfristen bei max. etwa 14 Tagen liegen.
- Reste sollten in die Apotheke zurückgebracht werden, um dort einer
ordnungsgemäßen Beseitigung zugeführt zu werden.
Anwendungshinweise
Herstellung des gebrauchsfertigen Saftes
- Trockensäfte werden erst kurz vor der ersten Anwendung in die gebrauchsfertige
Lösung (bzw. Suspension) überführt.
- Als Lösemittel dient Trinkwasser. Dieses kann, muss aber nicht zuvor
abgekocht werden.
- Dabei ist darauf hinzuweisen, dass das verwendete Wasser
nicht sofort bis zur Volumenmarkierung einzufüllen ist: Vielmehr sollte
zunächst nur etwa 1/3 bis 1/2 der erforderlichen Menge hinzugegeben werden,
dann gut geschüttelt und erst dann weiter bis zur Volumenmarkierung aufgefüllt
werden, wenn sich sämtlicher Schaum aufgelöst hat.
- Bei der einmaligen Zugabe der gesamten Flüssigkeitsmenge besteht die
Gefahr, dass infolge von Lufteinschlüssen in der Trockensubstanz oder
zu langsamer Auflösung der Bestandteile der Trockensubstanz zu wenig
Flüssigkeit hinzugegeben wird.
- Außerdem ist der für das Mischen zur Verfügung stehende
überstehende Gasraum bei bereits von Anfang an voll aufgefüllter
Flasche oft nur gering, so dass relativ lange geschüttelt werden
müsste.
Vor der jeweiligen Anwendung
- Suspensionssäfte müssen vor jeder Anwendung erneut aufgeschüttelt
werden. Sie dürfen aber erst abgemessen werden, nachdem sich ein evtl.
entstandener Schaum aufgelöst hat.
Bemerkungen
- Die Herstellung des gebrauchsfertigen Saftes sollte dem Kunden als
Serviceleistung in der Apotheke angeboten werden.
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