Trockensäfte

Übersicht


Medizin

Anwendung

Lagerung

  • Die Lagerbedingungen und Aufbrauchfristen für den zubereiteten Saft sind streng einzuhalten. Meist ist eine Lagerung im Kühlschrank erforderlich, wobei dann die Aufbrauchfristen bei max. etwa 14 Tagen liegen.
  • Reste sollten in die Apotheke zurückgebracht werden, um dort einer ordnungsgemäßen Beseitigung zugeführt zu werden.

Anwendungshinweise

Herstellung des gebrauchsfertigen Saftes
  • Trockensäfte werden erst kurz vor der ersten Anwendung in die gebrauchsfertige Lösung (bzw. Suspension) überführt.
  • Als Lösemittel dient Trinkwasser. Dieses kann, muss aber nicht zuvor abgekocht werden.
  • Dabei ist darauf hinzuweisen, dass das verwendete Wasser nicht sofort bis zur Volumenmarkierung einzufüllen ist: Vielmehr sollte zunächst nur etwa 1/3 bis 1/2 der erforderlichen Menge hinzugegeben werden, dann gut geschüttelt und erst dann weiter bis zur Volumenmarkierung aufgefüllt werden, wenn sich sämtlicher Schaum aufgelöst hat.
    • Bei der einmaligen Zugabe der gesamten Flüssigkeitsmenge besteht die Gefahr, dass infolge von Lufteinschlüssen in der Trockensubstanz oder zu langsamer Auflösung der Bestandteile der Trockensubstanz zu wenig Flüssigkeit hinzugegeben wird.
    • Außerdem ist der für das Mischen zur Verfügung stehende überstehende Gasraum bei bereits von Anfang an voll aufgefüllter Flasche oft nur gering, so dass relativ lange geschüttelt werden müsste.
Vor der jeweiligen Anwendung
  • Suspensionssäfte müssen vor jeder Anwendung erneut aufgeschüttelt werden. Sie dürfen aber erst abgemessen werden, nachdem sich ein evtl. entstandener Schaum aufgelöst hat.

Bemerkungen

  • Die Herstellung des gebrauchsfertigen Saftes sollte dem Kunden als Serviceleistung in der Apotheke angeboten werden.
 

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