Trinkwasser

Synonyme

  • Aqua communis, Aqua fontana

Definition

  • Als Trinkwasser bezeichnet man Wasser, das den Anforderungen der Trinkwasserverordnung unterliegt.

Allgemeine Anforderungen

  • Trinkwasser soll ca. 600 mg Ca2+- und mg2+-Salze pro Liter enthalten.
  • Es soll klar, farb- und geruchlos sowie von erfrischendem Geschmack sein.
  • Gefordert wird außerdem das Einhalten bestimmter Grenzwert bezüglich gesundheitsschädigender organischer Bestandteile (z.B. Bakterien, Parasiten, Fäulnisstoffe) und schädlicher chemischer Stoffe (z.B. Phenole, Blei, Arsen usw.).
  • Die Temperatur soll zwischen 7 - 11 °C betragen.
  • In der BR Deutschland soll Trinkwasser darüber hinaus in ausreichender Menge bereitgestellt werden. Dazu wird mit 3 - 5 l pro Kopf und Tag für Speisen und Getränke sowie 100 l für Waschzwecke ohne Schwemmkanalisation bzw. 200 l mit Schwemmkanalisation gerechnet.

Mikrobiologische Anforderungen

Parameter Anforderung
Krankheitserreger nicht nachweisbar
Escherichia coli nicht nachweisbar (in 100 ml)
Coliforme Bakterien nicht nachweisbar (in 100 ml)
KBE (37 °C) < 100 ml-1
KBE (22 °C) < 100 ml-1

Trinkwasseraufbereitung

Allgemeine Verfahren

  • Anwendbar sind grundsätzlich alle Verfahren, die notwendig sind, um ein den Anforderungen gerechtes Trinkwasser zur Verfügung zu stellen.
  • Ziele der allgemeinen Verfahren der Trinkwasseraufbereitung sind die Entfernung von Geruchs- und Geschmacksstoffen, die Belüftung, Enteisenung, Entmanganung, Enthärtung, Entsalzung, Entsäuerung etc.
  • Als mögliche Verfahren dienen u.a. Sedimentation, Flockung, Filtration und Siebung.

Entkeimungsverfahren

  • Filtrationsverfahren
    • Langsamfilter, z.B. Sandfilter, die als biologische Filter wirken, keramische Filter (Filterkerzen), keramische Filter mit silberhaltigem Filtermaterial (obligodynamische Wirkung, Katedymverfahren), Anschwemmfilter (z.B. Kieselgur), Membranfilterverfahren für kleinere Mengen.
  • Zusatz von Chlor und chlorhaltigen Präparaten
    • Der Zusatz von Chlor, unterchloriger Säure, Natrium- bzw. Calciumhypochlorit oder Chlordioxid tötet Bakterien und inaktiviert Viren.
    • Die notwendige Menge an aktivem Chlor ist von der Einwirkzeit abhängig.
  • Zusatz von Ozon
    • Durch Zusatz von Ozon können Bakterien abgetötet und Viren inaktiviert werden.
    • Die benötigte Ozonmenge ist von der Kontaktzeit abhängig.
    • Eine Entfernung des Rest-Ozons ist notwendig.
  • UV-Bestrahlung
    • Die Bestrahlung mit UV-Licht zur Abtötung von Mikroorganismen ist nur in dünnen Schichten bei ausreichender UV-Durchdringlichkeit des Wassers (bei 254 nm) sinnvoll.
 

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