Inkompatibilität

Definition

  • Als Inkompatibilität bezeichnet man unerwünschte Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Bestandteilen einer Rezeptur. Beteiligt sein können Arznei- und Hilfsstoffe, Primärpackmittel sowie Verunreinigungen.

Bemerkungen

  • Im Gegensatz zu Instabilitäten treten Inkompatibilitäten meist schon während der Herstellung auf.
  • Folgen können eine Beeinträchtigung der Wirkung oder des Erscheinungsbildes sein. Dies hat allgemein eine Wertminderung zur Folge, evtl. wird das Produkt unbrauchbar.
  • Man unterscheidet zwischen manifesten und lavierten Inkompatibilitäten.
    • Manifeste Inkompatibilitäten zeigen sich in einer makroskopisch sofort erkennbaren Veränderung des Produkts, während lavierte Inkompatibilitäten zwar bereits vorhanden sind, aber makroskopisch (noch) nicht erkennbar.

Ursachen

  • Inkompatibilitäten können auf verschiedensten Prinzipien beruhen. Als wichtigste Inkompatibilitäten sind zu nennen:
    • Chemische
    • Physikalische
    • Physikalisch-chemische
    • Galenische
    • Therapeutische

 

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