Fertigarzneimittel

Definition

  • Fertigarzneimittel sind Arzneimittel, die im Voraus hergestellt und in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Packung in Verkehr gebracht werden.

Bemerkungen

  • Grundlage der obigen Definition ist § 4 AMG Absatz 1.
  • Die Herstellung eines Fertigarzneimittels setzt eine entsprechende Genehmigung voraus.
  • Apotheken haben eine allgemeine Herstellungserlaubnis für Chargen bis 100 Packungen bei häufig aufgrund von Verschreibungen herzustellenden Rezepturen.
  • Bei Fertigarzneimitteln müssen Wirkstoffe und Hilfsstoffe angegeben sein. Dabei ist derzeit noch allein eine mengenmäßige Angabe des Wirkstoffs erforderlich, Hilfsstoffe sind lediglich nach ihrem prozentualen Anteil geordnet ohne Zahlenangaben aufzuführen.
  • Gegenüber der Zulassungsbehörde besteht eine volle Deklarationspflicht, die sowohl die Wirkstoffe, als auch die Hilfsstoffe umfasst.
  • Fertigarzneimittel tragen oft als Marke geschützte Namen.
    • Der bekannteste dürfte "Aspirin" von Bayer sein.
    • Hersteller von Generika können den gleichen Wirkstoff (im Beispiel Acetylsalicylsäure) unter einem anderen Markennamen herausbringen (z.B. "Acesal"). Häufiger findet sich bei Generika jedoch eine Bezeichnung nach Art INN + Hersteller, wobei hier im Beispiel der Freiname Acetylsalicylsäure meist mit ASS abgekürzt wird, z.B. "ASS 500 Hexal".
  • Neben Originalpräparaten und Generika, deren genaue Zusammensetzung nicht allgemein bekannt ist, gibt es die sogenannten Standardzulassungen. Hier ist die genaue Zusammensetzung des Präparats vorgeschrieben und für jeden einsehbar.
  • Standardzulassungen dürfen ohne vorherige Zulassung in Verkehr gebracht werden.

Anzahl

  • In Deutschland gab es Ende der 1990er Jahre:
    • ca. 120.000 Arzneimittel
      • inklusive aller Handelsnamen, Wirkstärken, Darreichungsformen, Packungsgrößen, Homöopathika und Anthroposophika
    • ca. 80.000 Arzneimittel
      • ohne Homöopathika und Anthroposophika
    • ca. 50.000 Arzneimittel
      • die nach dem Arzneimittelgesetz von 1976 zugelassen waren, inkl. aller Darreichungsformen und Wirkstärken, ohne Packungsgrößen
    • ca. 9.000 Handelsnamen
      • ohne unterschiedliche Darreichungsformen, Wirkstärken und Packungsgrößen
    • ca. 2.000 Arzneimittel
      • die zusammen für über 90 % der Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung verantwortlich waren
    • ca. 420 Wirkstoffe
      • die in mehr als 50.000 Fällen pro Jahr verordnet wurden
  • Die Anzahl der Präparate dürfte inzwischen weiter angestiegen, die Anzahl der Wirkstoffe hingegen weitgehend konstant geblieben sein.

Packungsgrößen

  • Die Abgabeverpackungen von Fertigarzneimitteln sind in Deutschland mit drei unterschiedlichen Codes zur Kennzeichnung "therapiegerechter Packungsgrößen" markiert.
Kennzeichnung Bedeutung
N1 Menge zur Erprobung oder zur Behandlung kurzfristiger Erkrankungen
N2 Menge zur Behandlung von Erkrankungen mittlerer Krankheitsdauer
N3 Menge zur Behandlung einer Erkrankung, die eine Dauertherapie erfordert
 

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