Notkompetenz des Rettungsassistenten / der Rettungsassistentin

Voraussetzungen

  • Ärztliche Hilfe ist nicht rechtzeitig erreichbar
  • Die durchgeführten Maßnahmen müssen zur unmittelbaren Abwehr von Gefahren für das Leben oder die Gesundheit des Patienten dringend erforderlich sein
  • Das gleiche Ziel kann nicht durch weniger invasive Maßnahmen erreicht werden (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit)
  • Die Hilfeleistung muss zumutbar sein

Maßnahmen

  • Punktion peripherer Venen
  • Applikation kristalloider Lösungen
  • Defibrillation mit Halbautomaten
  • Intubation ohne Relaxantien
  • Applikation folgender ausgewählter Medikamente:

- Bücher zum Thema

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