Notkompetenz des Rettungsassistenten / der Rettungsassistentin
Voraussetzungen
- ärztliche Hilfe ist nicht rechtzeitig erreichbar
- Die durchgefÜhrten Maßnahmen mÜssen zur unmittelbaren Abwehr von Gefahren für das Leben oder die Gesundheit des Patienten dringend erforderlich sein
- Das gleiche Ziel kann nicht durch weniger invasive Maßnahmen erreicht werden (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit)
- Die Hilfeleistung muss zumutbar sein
Maßnahmen
- Punktion peripherer Venen
- Applikation kristalloider Lösungen
- Defibrillation mit Halbautomaten
- Intubation ohne Relaxantien
- Applikation folgender ausgewählter Medikamente:
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