Urtitersubstanzen
Definition
- Substanzen, die folgende Eigenschaften aufweisen müssen:
- Analysenreinheit
- Ihre tatsächliche Zusammensetzung muss exakt ihrer Formel
entsprechen.
- Wägbarkeit
- Die Substanz muss sich ohne Schwierigkeiten genau abwiegen lassen,
daraus folgt, dass sie an der Luft keine Feuchtigkeit anziehen und
auch nicht mit Bestandteilen der Luft (z.B. Kohlendioxid)
reagieren darf.
- Vorteilhaft ist ein hohes Molekulargewicht, da dies den
Wägefehler verringert.
- Stabilität
- Dies gilt besonders in Bezug auf die durch direktes Einwiegen der
Urtitersubstanzen erstellten Maßlösungen, die sich auch nach
längerer Aufbewahrung in ihrer Konzentration nicht ändern dürfen.
Bemerkungen
- Das Deutsche Arzneibuch (DAB) kennzeichnet Urtitersubstanzen mit dem
Namenszusatz "RV", als Abkürzung für "Reagenzien zur
Volumetrie"
Beispiele
Substanzen
- Arsen(III)-oxid
- für die Einstellung von: Iod-Lösung
- Kaliumbromat
- Kaliumhydrogenphthalat
- für die Einstellung von: Perchlorsäure
- Natriumcarbonat
- Natriumchlorid
- Sulfanilsäure
- Zink
- für die Einstellung von: Natrium-EDTA
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