Bioäquivalenz

Definition

  • Bioäquivalenz zwischen zwei Arzneizubereitungen ist gegeben, wenn bei gleicher Dosis und Applikationsart, die sich ergebenden Plasmakonzentrations-Zeit-Profile so ähnlich sind, dass hinsichtlich ihrer therapeutischen und unerwünschten Wirkungen keine klinisch relevanten Unterschiede zu erwarten sind.

Bemerkungen

  • Die Prüfung auf Bioäquivalenz erfolgt anhand der folgenden Parameter:
  • Zu beachten ist, dass die Messungen unter gleichen experimentellen Bedingungen durchgeführt werden müssen, um aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten.
  • Es wird davon ausgegangen, dass bioäquivalente Arzneimittel auch therapeutische Äquivalenz zeigen.
  • Die Bioäquivalenz ist eng mit mit der relativen Bioverfügbarkeit verknüpft. Eine gleiche Bioäquivalenz bedingt eine gleiche relative Bioverfügbarkeit. Umgekehrt ist dieser Schluss jedoch nicht zu ziehen!
 
 

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