"Atypische Neuroleptika"
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Typ
Indikationen
Definition
- Derzeit gibt es noch keine einheitliche Definition für den Begriff
"atypisches Neuroleptikum". Es konkurrieren vielmehr folgende
Definitionen:
- "Atypische Neuroleptika" grenzen sich von den klassischen
"typischen Neuroleptika" dadurch ab, dass das Auftreten von
extrapyramidal-motorischen Störungen als unerwünschte
Arzneimittelwirkung deutlich geringer ausgeprägt bzw. seltener ist.
- "Atypische Neuroleptika" sind solche Arzneistoffe, die ein
gegenüber den älteren "typischen Neuroleptika" derart
verändertes Wirkspektrum aufweisen, dass sie deutlich besser gegen die
Negativ-Symptomatik der Schizophrenie wirken.
- "Atypische Neuroleptika" sind neuroleptisch wirksame
Arzneistoffe, die im Vergleich zu den "typischen Neuroleptika"
eine deutlich stärkere antagonistische Wirkung an 5-HT2- bzw.
5-HT2A-Rezeptoren aufweisen.
- "Atypische Neuroleptika" sind Arzneistoffe mit gegenüber
"typischen Neuroleptika" veränderten Wirkungs- und/oder
Nebenwirkungsprofilen, die verschiedenen chemischen Substanzklassen
zugeordnet werden können, aber nicht zu den Butyrophenonen,
Diphenylbutylpiperidinen, Phenothiazinen
oder Thioxanthenen
gehören.
Bemerkungen
- Alle genannten Definitionen sind unbefriedigend:
- Zur ersten Definition ist kritisch anzumerken, dass bis heute keine
verbindlichen Grenzwerte für die Häufigkeit und Schwere des Auftretens
extrapyramidal-motorischer Störungen existieren, die Schwelle, ab wann
ein Neuroleptikum demnach also "typisch" und bis wann noch
"atypisch" ist, also fast willkürlich gesetzt werden kann.
Als Mindestanforderung wird häufig das völlige Fehlen von
extrapyramidalen Nebenwirkungen und Dyskinesien bei bereis antipsychotisch wirksamen Dosierungen
angesehen, doch nicht alle Substanzen die als "atypisch"
klassifiziert werden erreichen dies auch. So gibt es Studien, in denen
sich Risperidon und
Flupentixol diesbezüglich weitestgehend gleich verhielten.
- Die Definition über die Wirkung auf die Minus-Symptomatik ist
angesichts der Schwierigkeiten bei der Quantifizierung und Beurteilung
der Symptome problematisch. So ist es häufig schwer zu sagen, ob ein
Patient nun aufgrund seiner Erkrankung ängstlich und zurückgezogen
ist, oder weil er durch das Krankenhausumfeld eingeschüchtert ist...
- Die Definition anhand des Rezeptorbindungsprofils krankt daran, dass
einerseits auch einige als "typische Neuroleptika"
eingeordnete Substanzen eine ausgeprägte antagonistische Wirkung an
5-HT2-Rezeptoren zeigen, sowie dass andererseits z.B. das
"atypische Neuroleptikum" Aripiprazol
als Dopamin-Partialagonist nicht in diese Definition fallen würde.
- Der Ausschluss bestimmter Substanzgruppen schließlich, mag aktuell
richtig sein, allerdings ist nicht auszuschließen, dass - sofern neue
Substanzen in den genannten Klassen entwickelt würden (wonach es
derzeit nicht aussieht) - auch "atypische" Vertreter in diesen
Gruppen auftauchen. Darüber hinaus sind Definition per Ausschluss
selten gut als Definitionen geeignet.
- Wenn eine Banane laut Definition kein Apfel und keine Birne sei,
wäre eine Kirsche dann eine Banane?
- Der Begriff "atypisches Neuroleptikum" eignet sich
dementsprechend mangels tatsächlicher Aussagekraft nicht zur Charakterisierung eines Arzneistoffs.
Da der Begriff in der Praxis jedoch positiv besetzt ist, wird er in der Psychiatrie und durch
die Marketingabteilungen der Arzneimittelhersteller dennoch sehr häufig verwendet.
- Neuere Studien und die kritische Betrachtung älterer Ergebnisse lassen
zudem die Frage aufkommen, ob eine - wie auch immer definierte - Atypizität überhaupt ein relevantes Charakteristikum
für einen Arzneistoff oder ein therapeutisch einsetzbares Kriterium für die Auswahl eines
Neuroleptikums darstellt. So scheinen in der Therapie kaum Vorteile durch
den Einsatz bestimmter "atypischer" Substanzen gegenüber
"typischen" Neuroleptika aufzutreten. Es scheint einmal mehr zu
gelten, dass eine sinnvolle Therapie individuell an den Patienten anzupassen
ist - egal ob mit "atypischen" oder "typischen"
Arzneistoffen.
Beispiele
Substanzen
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