Plazentaschranke

Definition

  • Die Plazentaschranke bildet eine biologische Barriere für korpuskuläre und großmolekulare Teilchen zwischen dem mütterlichen und dem fetalen Blut.

Bemerkungen

  • Die Plazentaschranke wird etwa ab dem 4. Schwangerschaftsmonat vom Synzytiotrophoblasten und vom Zottenendothel gebildet.
  • Die diaplazentare Passage (Übergang durch die Plazentaschranke) hängt unter anderem von der Molekülgröße der Teilchen, ihrer Plasmaproteinbindung, der Lipidlöslichkeit, dem Dissoziationsgrad und der elektrischen Ladung ab.
  • Für die meisten Medikamente ist sie verhältnismäßig gut durchlässig; einige Medikamente (z.B. die Schilddrüsenhormone T3 und T4) werden jedoch in den Zotten abgebaut.
    • Allgemein lässt sich sagen, dass die Blut-Hirn-Schranke weniger durchlässig ist, als die Plazentaschranke. Stoffe, die die Blut-Hirn-Schranke durchdringen, gelangen also mit größter Wahrscheinlichkeit auch über die Plazentaschranke vom mütterlichen in den fetalen Organismus.
  • Die Plazentaschranke lässt auch mütterliche Antikörper vom Typ IgG passieren, aber z.B. nicht Insulin und Heparin.
  • Als Transportmechanismen in der Plazenta dienen Diffusion und spezifische Transportproteine (Carrier) sowie Pinozytose und Phagozytose.
  • Da die Transportgeschwindigkeit für einzelne Substanzen sehr unterschiedlich ist, können z.B. bei der Mutter kurzwirkende Muskelrelaxantien (quartäre Ammoniumbasen) eingesetzt werden, ohne dass dies den Fetus schädigt.
  • Allgemein verhält sich die Plazenta-Gängigkeit eines Stoffes proportional oder antiproportional zu den folgenden Parametern:
Parameter Plazenta-Gängigkeit
Dissoziationsgrad antiproportional
Eiweißbindung antiproportional
Konzentrationsgradient proportional
Lipophilie proportional
Molekulargewicht antiproportional
 

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