Arzneimittelentwicklung

Ablauf


Arzneistoffsynthese / -isolierung

  • Am Anfang der Arzneimittelentwicklung steht die Synthese des Wirkstoffs, oder die Isolierung des Wirkstoffs aus pflanzlichem, seltener tierischen Material.
  • Zur Synthese, die sowohl chemisch, als auch biotechnologisch erfolgen kann, gehört auch die Aufklärung der Struktur des Wirkstoffs.

Präklinische Prüfung

  • An die Synthese schließt sich die präklinische Prüfung an, in der das pharmakologische Screening erfolgt.
  • An Zellkulturen und kleinen Versuchstieren wird hier eine grobe Wirkungsanalyse durchgeführt, wozu bereits erste Kenntnisse über physikalische und physikalisch-chemische Eigenschaften des Wirkstoffs erforderlich sind.
  • In der Präformulierungsphase werden nun spezielle pharmakodynamische, pharmakokinetische und biopharmazeutische Untersuchungen bei kurzfristiger Anwendung am Versuchstier durchgeführt.
  • Daneben findet in dieser Phase eine weitere Aufklärung der physikalischen und physikalisch-chemischen Eigenschaften statt. Besonders von Bedeutung sind hier Löslichkeitsverhalten in verschiedenen Lösemitteln, pK-Werte von Wirkstoffsäuren und -basen, Kristallmodifikationen, Hygroskopizität, chemische Stabilität, Verteilungsverhalten und Wechselwirkungen mit wichtigen Hilfsstoffen. Die Zuordnung zum Biopharmazeutischen Klassifizierungssystem findet ebenfalls in dieser Phase statt.
  • Die Entwicklung geeigneter analytischer Verfahren für die durchgeführten Untersuchungen, sowie zur Bestimmung des Wirkstoffs und seiner Metaboliten in Plasma, Harn usw. ist ebenso noch Bestandteil der präklinischen Prüfung, wie die Formulierung meist mehrerer Darreichungsformen.
  • Wenn die bisherigen Prüfungen eine Prüfung am Menschen verantwortbar erscheinen lassen, tritt das neue Arzneimittel in die Phase der klinischen Prüfung ein.

Klinische Prüfung Phase I

  • Der neue Wirkstoff wird an wenigen, gesunden, freiwilligen Probanden getestet.
  • Im Vordergrund steht hier das Erlangen von Informationen über die Verträglichkeit am Menschen, die Pharmakokinetik, die Metabolisierung und den Grad der Übereinstimmung mit den präklinisch durchgeführten Tierexperimenten.
  • Es werden möglichst einfache Formulierungen verwendet, meist Lösungen, Suspensionen oder Kapseln.
  • Im Tierversuch werden während dieser Zeit ausgedehnte Studien über Teratogenität, Mutagenität, Kanzerogenität und chronische Toxizität unternommen.

Klinische Prüfung Phase II

  • Der neue Arzneistoff wird in ausgesuchten Kliniken an etwa 100 bis 300 ausgesuchten Patienten erprobt.
  • Ziel ist der Nachweis der Wirksamkeit des Präparates und der Überlegenheit der neuen Therapie gegenüber der bisherigen Standardtherapie.
  • Es wird das endgültige Dosierungsschema mit der endgültigen therapiegerechten Formulierung entwickelt.

Klinische Prüfung Phase III

  • Das neue Arzneimittel wird in breit angelegten, bis zu 3 Jahre dauernden Studien an mehreren tausend Patienten erprobt. Dies geschieht in ausgesuchte Kliniken bzw. bei ausgesuchten praktizierenden Ärzten.
  • Ziel ist die Erfassung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen, Arzneimittelinteraktionen, Kontraindikationen, Verhalten bei bestehenden Nebenerkrankungen (z.B. Niereninsuffizienz) usw. Daneben wird weiterhin die Wirksamkeit und die Überlegenheit gegenüber der bisherigen Standardtherapie geprüft.

Zulassung

  • Nach der klinischen Prüfung der Phase III kann die Zulassung des neuen Arzneimittels beantragt werden.
  • Die geschieht in Deutschland derzeit entweder beim BfArM (nationale Zulassung) oder für eine europäische Zulassung bei der EMEA.
  • Nach erfolgreichem Zulassungsverfahren bleibt das Arzneimittel weiterhin einer laufenden Beobachtung durch Ärzte und Apotheker unterworfen, die als Klinische Prüfung Phase IV bezeichnet wird.

Klinische Prüfung Phase IV


 

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