Bioverfügbarkeit
Definition
- Die Bioverfügbarkeit umfasst das Ausmaß und die Geschwindigkeit, mit
denen ein Wirkstoff aus einer Zubereitung resorbiert wird und am Ort der
Wirkung vorliegt.
Bemerkungen
- Bezüglich des Ausmaßes des am Ort der Wirkung vorliegenden Wirkstoffs
unterscheidet man:
- Beide Angaben der Bioverfügbarkeit beziehen sich auf eine bestimmte
Zubereitung eines
Arzneimittels.
- Neben der Resorption, spielt für die biologische Verfügbarkeit eins Arzneimittels
auch die initiale Metabolisierung (vgl.
First-Pass-Effekt) eine Rolle.
- Da die Verhältnisse am eigentlichen Wirkort im allgemeinen nicht
zugänglich sind, werden
zur Beurteilung der Bioverfügbarkeit stellvertretend die
Wirkstoffkonzentrationen in besser zugänglichen Kompartimenten gemessen.
- Die Bestimmung der Bioverfügbarkeit erfolgt so meist durch kumulative Messung
einzelner Konzentration im Blut
zu bestimmten Zeitpunkten. Messungen im
Harn sind ebenfalls üblich.
- Aus den ermittelten Einzelwerten lassen sich Konzentrationsverlaufskurven
erstellen.
- Als Messgröße für das Ausmaß der Bioverfügbarkeit wird die Fläche
unter dieser Konzentrationsverlaufskurve, die sogenannte "Area Under the
Curve" (AUC), im zentralen
Kompartiment verwendet.
- Zur Beurteilung der Geschwindigkeitskomponente der Bioverfügbarkeit
werden die maximal erreichbare Konzentration (cmax) sowie die
Zeit bis deren Erreichen (tmax) jeweils nach einer
Einmalapplikation des Arzneimittels herangezogen.
- Neue Arzneimittel mit dem selben Wirkstoff, wie ein bereits im Markt
befindliches Präparat, sind auf
Bioäquivalenz mit diesem als Referenz-Präparat zu untersuchen.
- Zur Einhaltung der
Bioäquivalenz wird
gefordert, dass sich die statistischen Konfidenzintervalle der AUC-, cmax-
und tmax-Werte für das neue Präparat vollständig in einem
Intervall von +/- 20 % um den jeweiligen Referenzwert des
Vergleichspräparates befinden.
- Generell sind stets eine hohe Bioverfügbarkeit und eine geringe
interindividuelle Streuung der Bioverfügbarkeit wünschenswert.
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