Homöopathie

Geschichtliches

  • Die Homöopathie wurde um 1800 vom deutschen Arzt Samuel Hahnemann (1755 - 1843) begründet. 
  • Dieser trat u.a. für die Einführung rationaler Prinzipien, so z.B. von Ursache und Wirkung in der Medizin ein. 
  • Im Vergleich zu der nach heutigen Gesichtspunkten damals sehr quacksalberischen "Schulmedizin", die Aderlass und andere abstruse Therapien verordnete, die oft genug den Patienten nur weiter schwächte oder gleich ganz umbrachte, stellte die von Hahnemann postulierte neue Therapie einen bedeutenden Fortschritt dar.

Grundlagen

  • Auf Hahnemanns bestreben einen Zusammenhang von Ursache und Krankheit zu finden, geht auch die von Hahnemann aufgestellte Grundidee der Homöopathie zurück:

    Similia similibus curentur (Ähnliches soll mit Ähnlichem geheilt werden). 

  • Dieses sogenannte Simile-Prinzip geht davon aus, das der Stoff, der beim Gesunden das Symptombild des Kranken auszulösen vermag, auch dazu in der Lage ist, die Krankheit beim Kranken zu heilen.
  • Jedes homöopathische Arzneimittel hat demnach ein sogenanntes Arzneimittelbild, das aus den von ihm beim Gesunden (angeblich) hervorgerufenen Krankheitssymptomen besteht. 
  • Die Symptome des Patienten werden im sogenannten Patientenbild zusammengefasst.
  • Das zur Therapie einzusetzende Mittel ist nun das, bei dem Arzneimittelbild und Patientenbild die größten Übereinstimmungen zeigen.
    • Da in der Homöopathie Krankheit und Heilung als immaterielle Prozesse betrachtet werden, reicht eine Symptomgleichheit aus, unabhängig von einem tatsächlichen Kausalzusammenhang im Einzelfall. 

Homöopathische Arzneiformen

Herstellung

  • Die Ausgangsstoffe bzw. Ausgangszubereitungen (Ursubstanzen, bzw. Urtinkturen) werden bei der Herstellung homöopathischer Arzneimittel mit Milchzucker oder verdünntem Ethanol versetzt. 
  • Dabei werden normalerweise folgende Verhältnisse eingesetzt (Die Quinquagintamillesimalreihe entspricht in ihren ersten beiden Verdünnungsschritten der Centisemalreihe):
    Verdünnung Bezeichnung Symbol
    1 : 10 Dezimalreihe D
    1 : 100 Centisemalreihe C
    1 : 50.000 Quinquagintamillesimalreihe Q, LM
  • Diese Verdünnung wird in der Homöopthie als Potenzierung betrachtet. Mit abnehmender Konzentration der Ausgangssubstanz im Arzneimittel, vergrößert sich nach homöopathischer Auffassung dessen Wirkstärke.
    • Diese Verstärkung wird angeblich durch die besondere Art der Zubereitung erreicht. So gibt es z.B. genaue Regeln, wie die einzelnen Verdünnungen zu schütteln bzw. zu reiben sind.
  • Der Grad der Potenzierung wird durch die Angabe der Zahl der Potenzierungsschritte angegeben, so z.B. D30.
    • Nach naturwissenschaftlicher Auffassung können in einer solchen Potenz keine ausreichenden Mengen an wirksamer Substanz mehr vorhanden sein (auf ein Teil "Wirkstoff" kommen 1030 Teile "Füllmittel"), nach homöopathischer Auffassung werden jedoch die Eigenschaften der wirksamen Substanz auf das Verdünnungsmedium übertragen (Prägung).
    • Interessant dabei ist die Auffassung, dass nur die positiven Eigenschaften übertragen werden, nicht die negativen. So werden in einer D20-Dilution von Natrium muriaticum (Kochsalz) nur die positiven Eigenschaften des Natriumchlorids potenziert, nicht aber die Eigenschaften der zweifellos auch vorhandenen anderen Ionen, wie z.B. Kalium und Magnesium.

Bemerkungen

  • Homöopathika sind keineswegs immer frei von Nebenwirkungen, wie oft behauptet wird. Vor allem niedere Potenzen (D1 - D4) von hochwirksamen Arzneistoffen (z.B. Aconitin, Atropin)  können erhebliche unerwünschte bis toxische Nebenwirkungen aufweisen. Andere Stoffe wie Arsenicum album, Euphorbia und Daphne stehen im Verdacht kanzerogen zu sein.

Rechtliches

  • Für homöopathische Arzneimittel gelten andere gesetzliche Vorschriften, als für "normale" Medikamente.
  • Homöopathika sind nicht zulassungspflichtig, sondern müssen nur beim Institut für Arzneimittel und Medizinprodukte angemeldet werden.
  • Indikationsangaben auf homöopathischen Arzneimitteln sind nicht zulässig.
  • Obwohl Homöopathika nicht zugelassen werden müssen, besteht für sie dennoch unter Umständen eine Rezeptpflicht und zwar
    • wenn sie Separanda enthalten bis zur Verdünnung D3
    • wenn sie Venena enthalten bis zur Verdünnung D5.

Bewertung

  • Die Homöopathie entspricht nicht den heute gültigen wissenschaftlichen Vorstellungen, dennoch sollte man sie nicht generell als "Humbug" abtun, solange sie dem Patienten nicht schadet.
  • Zahlreiche Homöopathika zeigen kein objektiv nachprüfbares typisches Arzneimittelbild. Die Ergebnisse zahlreicher Studien belegen, dass sich bei vielen als Homöopathika verwendeten Substanzen, die Verum- und die Placebosymptome nicht unterscheiden.
  • Randomisierte Doppelblindversuche haben bisher keinen signifikanten Unterschied zwischen homöopathischen Arzneimitteln und Placebos ergeben.
  • Nicht indiziert sind Homöopathika immer dann, wenn 
    • eine kausale Therapie (z.B. bakterielle Infekte) möglich ist
    • eine Substitution (z.B. mit Insulin) erforderlich ist
    • eine akute lebensbedrohende Krankheit (z.B. Herzinfarkt) vorliegt.

Übersicht

 

www.BDsoft.de
pharm@zie
-
Bücher zum Thema Pharmazie bei Amazon