Homöopathie
Geschichtliches
- Die Homöopathie wurde um 1800 vom deutschen Arzt Samuel Hahnemann (1755 -
1843) begründet.
- Dieser trat u.a. für die Einführung rationaler Prinzipien, so z.B. von
Ursache und Wirkung in der Medizin ein.
- Im Vergleich zu der nach heutigen Gesichtspunkten damals sehr
quacksalberischen "Schulmedizin", die Aderlass und andere abstruse
Therapien verordnete, die oft genug den Patienten nur weiter schwächte oder
gleich ganz umbrachte, stellte die von Hahnemann postulierte neue Therapie
einen bedeutenden Fortschritt dar.
Grundlagen
- Auf Hahnemanns bestreben einen Zusammenhang von Ursache und Krankheit zu
finden, geht auch die von Hahnemann aufgestellte Grundidee der Homöopathie
zurück:
Similia
similibus curentur (Ähnliches soll mit Ähnlichem geheilt
werden).
- Dieses sogenannte Simile-Prinzip geht davon aus, das der Stoff, der beim Gesunden das
Symptombild des Kranken auszulösen vermag, auch dazu in der Lage ist, die
Krankheit beim Kranken zu heilen.
- Jedes homöopathische Arzneimittel hat demnach ein sogenanntes Arzneimittelbild,
das aus den von ihm beim Gesunden (angeblich) hervorgerufenen
Krankheitssymptomen besteht.
- Die Symptome des Patienten werden im sogenannten Patientenbild
zusammengefasst.
- Das zur Therapie einzusetzende Mittel ist nun das, bei dem Arzneimittelbild und Patientenbild die größten Übereinstimmungen zeigen.
- Da in der Homöopathie Krankheit und Heilung als immaterielle Prozesse
betrachtet werden, reicht eine Symptomgleichheit aus, unabhängig von
einem tatsächlichen Kausalzusammenhang im Einzelfall.
- Urtinktur
- Dilutionen (alkoholische Verdünnungen)
- Lösungen
(nicht alkoholische Verdünnungen)
- Globuli (Im Vergleich zur eingesetzten und angegebenen Dilution
noch einmal um 1 : 100 verdünnt)
- Triturationen (Verreibungen)
Herstellung
- Die Ausgangsstoffe bzw. Ausgangszubereitungen (Ursubstanzen, bzw.
Urtinkturen) werden bei der Herstellung homöopathischer Arzneimittel mit
Milchzucker oder verdünntem Ethanol
versetzt.
- Dabei werden normalerweise folgende Verhältnisse eingesetzt (Die
Quinquagintamillesimalreihe entspricht in ihren ersten beiden
Verdünnungsschritten der Centisemalreihe):
1 : 10 |
Dezimalreihe |
D |
1 : 100 |
Centisemalreihe |
C |
1 : 50.000 |
Quinquagintamillesimalreihe |
Q, LM |
- Diese Verdünnung wird in der Homöopthie als Potenzierung betrachtet. Mit
abnehmender Konzentration der Ausgangssubstanz im Arzneimittel, vergrößert
sich nach homöopathischer Auffassung dessen Wirkstärke.
- Diese Verstärkung wird angeblich durch die besondere Art der Zubereitung
erreicht. So gibt es z.B. genaue Regeln, wie die einzelnen Verdünnungen zu
schütteln bzw. zu reiben sind.
- Der Grad der Potenzierung wird durch die Angabe der Zahl der
Potenzierungsschritte angegeben, so z.B. D30.
- Nach naturwissenschaftlicher Auffassung können in einer solchen Potenz
keine ausreichenden Mengen an wirksamer Substanz mehr vorhanden sein (auf
ein Teil "Wirkstoff" kommen 1030 Teile
"Füllmittel"), nach homöopathischer Auffassung werden jedoch die
Eigenschaften der wirksamen Substanz auf das Verdünnungsmedium übertragen
(Prägung).
- Interessant dabei ist die Auffassung, dass nur die positiven Eigenschaften
übertragen werden, nicht die negativen. So werden in einer D20-Dilution von
Natrium muriaticum
(Kochsalz) nur die positiven Eigenschaften des Natriumchlorids potenziert,
nicht aber die Eigenschaften der zweifellos auch vorhandenen anderen Ionen,
wie z.B. Kalium und Magnesium.
Bemerkungen
- Homöopathika sind keineswegs immer frei von Nebenwirkungen, wie oft
behauptet wird. Vor allem niedere Potenzen (D1 - D4) von hochwirksamen
Arzneistoffen (z.B. Aconitin, Atropin)
können erhebliche unerwünschte bis toxische Nebenwirkungen aufweisen.
Andere Stoffe wie Arsenicum album, Euphorbia und Daphne stehen im Verdacht
kanzerogen zu sein.
Rechtliches
- Für homöopathische Arzneimittel gelten andere gesetzliche Vorschriften,
als für "normale" Medikamente.
- Homöopathika sind nicht zulassungspflichtig, sondern müssen nur beim
Institut für Arzneimittel und Medizinprodukte angemeldet werden.
- Indikationsangaben auf homöopathischen Arzneimitteln sind nicht
zulässig.
- Obwohl Homöopathika nicht zugelassen werden müssen, besteht für sie
dennoch unter Umständen eine Rezeptpflicht und zwar
- wenn sie Separanda enthalten bis zur Verdünnung D3
- wenn sie Venena enthalten bis zur Verdünnung D5.
Bewertung
- Die Homöopathie entspricht nicht den heute gültigen wissenschaftlichen
Vorstellungen, dennoch sollte man sie nicht generell als "Humbug"
abtun, solange sie dem Patienten nicht schadet.
- Zahlreiche Homöopathika zeigen kein objektiv nachprüfbares typisches
Arzneimittelbild. Die Ergebnisse zahlreicher Studien belegen, dass sich bei
vielen als Homöopathika verwendeten Substanzen, die Verum- und die
Placebosymptome nicht unterscheiden.
- Randomisierte Doppelblindversuche haben bisher keinen signifikanten
Unterschied zwischen homöopathischen Arzneimitteln und Placebos ergeben.
- Nicht indiziert sind Homöopathika immer dann, wenn
- eine kausale Therapie (z.B. bakterielle Infekte) möglich ist
- eine Substitution (z.B. mit Insulin)
erforderlich ist
- eine akute lebensbedrohende Krankheit (z.B. Herzinfarkt)
vorliegt.
Übersicht
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