Calciumcarbonat

Synonyme

  • Aragonit, Calcite [engl.], Calcii carbonas [lat., alt], Calcium carbonicum [lat., neu], Calcium carbonate [engl.], Kalzit, Kalziumcarbonat, Kreide

Übersicht


Medizin

Typ


Pharmakologie

Toxikologie

Toxikologische Bewertung

  • Unbedenklich

ADI

  • Keine Beschränkungen

Bemerkungen

  • Nur bei extrem hohen Dosierungen und über lange Zeit eingenommen kann es zu Hyperkalzämie kommen.

Chemie

Strukturformel

Ca2+

Summenformel

CaCO3

Molekülmasse

  • 100,09

CAS-Nummer

  • 471-34-1

Eigenschaften

Schmelzpunkt (Zersetzung) 825 °C
Siedepunkt -
Dichte (20°C) 2,93 g/cm3
Löslichkeit 0,1 mg/L

Gehaltsanforderung (Ph.Eur.)

  • Calciumcarbonat enthält mindestens 98,5 und höchstens 100,5 % CaCO3, berechnet auf die getrocknete Substanz

Sonstige Eigenschaften

  • Weißes kristallines oder amorphes Pulver ohne Geruch und Geschmack.
  • Löslich in Säuren unter CO2-Entwicklung und Aufschäumen. Praktisch unlöslich in Wasser.
  • Der pH-Wert einer wässrigen Lösung von 100 g/l bei 20 °C liegt um 10.

Bemerkungen

  • Gefälltes Calciumcarbonat weist ein extrem feines Teilchenspektrum auf.

Herstellung


Analytik

Gehalt


Technologie

Verwendung

  • Farbstoff (Weißpigment)
  • Füllstoff
  • Säureregulator
  • Schwacher CO2-Entwickler
  • Trennmittel

Bemerkungen

  • Der Großteil des gewonnenen Calciumcarbonats stammt aus natürlichen Vorkommen wie Kalkstein, Kreide oder Marmor.
  • Es wird als weißes Farbpigment, Rieselhilfsstoff (d.h. um das Klumpen von Salz zu verhindern), Füllstoff in Kaugummi und Säureregulator in Quark verwendet.
  • Für Lebensmittel ist es allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen, jedoch bestehen Einschränkungen aus Gründen des Täuschungsschutzes (z.B. Brot, verschiedene Milchprodukte, Nudeln, Honig).
  • Vor der EU-Harmonisierung war Calciumcarbonat nur zur Oberflächenfärbung zugelassen.

E-Nummer

  • E 170

Sicherheit

Gefahrstoffklasse

Xn

Bemerkungen

 

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